Beitrags- und Gebührenordnung

Alle Mitglieder sind verpflichtet ihre Mitgliedsbeiträge fristgerecht zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über das Lastschriftverfahren. Uneingelöste Lastschriften, die das Mitglied zu verschulden hat, verursachen Bankgebühren, die das Mitglied zu zahlen hat. Mitglieder mit ermäßigten Beitägen (Rentner, Studierende etc.)  müssen einen entsprechenden Nachweis einreichen.

Die Beiträge werden quartalsweise bzw. jährlich (Fördermitglieder) eingezogen.

1Anmeldegebühr
Einmalig 20 EUR
2Mitgliedsbeitrag regulär
23 EUR pro Monat
3Mitgliedsbeitrag ermäßigt (Schüler, Studierende, Rentner, Beiräte)
11,50 EUR pro Monat
4Fördermitglied
30 EUR pro Jahr
5Ehrenmitglied
Beitragsbefreit